Preise für Herstellung und Benutzung
der Niederschlagswasseranlagen
- Mischwasserkanalisation -
des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Havelberg
(TAHV)
Niederschlagswasser
gültig ab: 01. 01. 2002
1. Allgemeine Bedingungen
1.1. Die Preise gelten für alle Kunden, mit denen keine Sonderverträge bestehen.
1.2. Die Niederschlagswassersatzung Mischwassersystem (NWS) und die
Allgemeinen
Entsorgungsbedingungen für Niederschlagswasser (AEB-N) sind Bestandteil
des
Entsorgungsvertrages mit den Anschlussnehmern und Grundlage der jeweils
gültigen Preisregelungen.
2. Preis für die Niederschlagswasserbeseitigung
Der Preis wird nach der Menge des eingeleiteten Abwassers entsprechend
Pkt. 5 der AEB-N
berechnet.
Der Preis beträgt 1,10 EURO/m³.
3. Hausanschlusskosten
Die Kosten für den Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasseranlage
- Mischwasserkanalisation - sind dem TAHV nach tatsächlichem Aufwand
zu erstatten. Bei Anschluss über einen Hausanschluss Mischwasser
sind die anteiligen Mehrkosten für Regenwasser
zu erstatten.
4. Zeitweilige Sperrung eines Anschlusses
Für die von einem Anschlussnehmer veranlasste Sperrung oder Trennung eines Anschlusses oder für die lt. Pkt. 13 der AEB-A durch den Anschlussnehmer zu vertretende Sperrung oder Trennung eines Anschlusses werden die tatsächlichen Aufwendungen berechnet.
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5. Zahlung, Verzug, Fälligkeit
5.1. Kunden, die der Jahresrechnung unterliegen, haben monatliche Abschlagszahlungen zu leisten.
5.2. Werden Abschlagszahlungen oder Rechnungen nicht termingerecht ausgeglichen, betragen die Kosten für jede schriftliche Mahnung 5,11 EURO.
5.3. Bei Fristenüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
5.4. Die zu entrichtenden Beträge sind 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
5.5. Einwendungen gegen Rechnungen sind nur binnen eines Monats zulässig, nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
6. Stundung der Hausanschlusskosten
6.1. Auf schriftlichen Antrag des Anschlussnehmers an den TAHV können die Hausanschlusskosten ganz oder teilweise in Ausnahmefällen gestundet werden.
6.2. Der Stundungszeitraum beträgt maximal 3 Jahre.
6.3. Die Höhe der Stundungszinsen beträgt 6,5 % p. a.
6.4. Stundungszinsen sind vom Tage an, an dem der Zinslauf beginnt, und für volle Monate zu zahlen. Angefangene Monate bleiben außer Ansatz.
Trinkwasser- und Abwasserzweckverband
Havelberg