Tel.: 03 93 87 - 74 80  Trinkwasser- und Abwasserzweckverband, Domplatz1, 39539 Havelberg

Entgeltregelung

Trinkwasser- und Abwasserzweckverband

Havelberg

Domplatz 1 ∙ 39539 Havelberg

Stand 01.01.2021

1. Allgemeine Bedingungen

1.1. Die Preise gelten für alle Kunden, mit denen keine Sonderverträge bestehen.

1.2. Die Niederschlagswassersatzung Mischwassersystem (NWS) und die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Niederschlagswasser (AEB-N) sind Bestandteil des Entsorgungsvertrages mit den Anschlussnehmern und Grundlage der jeweils gültigen Preisregelungen.

2. Preis für die Niederschlagswasserbeseitigung

Der Preis wird nach der Menge des eingeleiteten Abwassers entsprechend Pkt. 5 der AEB-N berechnet.

Der Preis beträgt 1,69 EURO/m³.

3. Hausanschlusskosten

Die Kosten für den Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasseranlage - Mischwasserkanalisation - sind dem TAHV nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten. Bei Anschluss über einen Hausanschluss Mischwasser sind die anteiligen Mehrkosten für Regenwasser zu erstatten.

4. Zeitweilige Sperrung eines Anschlusses

Für die von einem Anschlussnehmer veranlasste Sperrung oder Trennung eines Anschlusses oder für die lt. Pkt. 13 der AEB-A durch den Anschlussnehmer zu vertretende Sperrung oder Trennung eines Anschlusses werden die tatsächlichen Aufwendungen berechnet.

5. Zahlung, Verzug, Fälligkeit

5.1. Kunden, die der Jahresrechnung unterliegen, haben monatliche Abschlagszahlungen zu leisten.

5.2. Werden Abschlagszahlungen oder Rechnungen nicht termingerecht ausgeglichen, betragen die Kosten für jede schriftliche Mahnung 5,11 EURO.

5.3. Bei Fristenüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet.

5.4. Die zu entrichtenden Beträge sind 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.

5.5. Einwendungen gegen Rechnungen sind nur binnen eines Monats zulässig, nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt. 2

6. Stundung der Hausanschlusskosten

6.1. Auf schriftlichen Antrag des Anschlussnehmers an den TAHV können die Hausanschlusskosten ganz oder teilweise in Ausnahmefällen gestundet werden.

6.2. Der Stundungszeitraum beträgt maximal 3 Jahre.

6.3. Die Höhe der Stundungszinsen beträgt 6,5 % p. a.

6.4. Stundungszinsen sind vom Tage an, an dem der Zinslauf beginnt, und für volle Monate zu zahlen. Angefangene Monate bleiben außer Ansatz.

7. Inkraftsetzung

Diese Entgeltregelung tritt durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 02.12.2020 nach Veröffentlichung ab 01.01.2021 in Kraft.

Die bisherige Entgeltregelung wird gleichzeitig außer Kraft gesetzt.

Havelberg, den 02.12.2020

Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Havelberg

Kontakt:

Trinkwasser- und Abwasserzweckverband
Havelberg
Domplatz 1
39539 Havelberg

0049393877480

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